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Ethik- und Verhaltenskodex 
Pacheco Martins Advogados 

 

Beschreibung

 

Die Anwaltskanzlei PACHECO MARTINS I ADVOGADOS wurde genau aus dem Gefühl heraus gegründet, dass es in der Verantwortung des Strafverteidigers liegt, die Ausübung krimineller Handlungen oder Verstöße gegen die Redlichkeit, insbesondere im Verhältnis zu öffentlichen Bediensteten und konstituierten Behörden, nicht mit der Absicht zu akzeptieren Feste eine Referenz bei der Ausbildung einer neuen Generation von Fachleuten zu sein, die eine solide Ausbildung auf der Grundlage von Ethik, Governance und Ehrlichkeit bei der Erbringung von Dienstleistungen als Grundlage haben und leiten.

 

Aus diesem Grund duldet und bekämpft sie nicht alle Formen der Korruption .

Der Zweck dieser Verordnung besteht genau darin, das Verhalten von Partnern, Mitarbeitern, Mitarbeitern und Dienstleistern von PACHECO MARTINS I ADVOGADOS, insbesondere im Hinblick auf die Beziehungen zu Amtsträgern, an die in nationalen Szenarien geltenden Antikorruptionsvorschriften anzupassen und zu regeln international sowie im Umgang mit dem Vermögen seiner Kunden.

 

Sie sind Teil der Richtlinien von PACHECO MARTINS I ADVOGADOS  die im Gesetz Nr. 12.846/13, im US Foreign Corrupt Practices Act – FCPA, im Antikorruptionsübereinkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und im Strafübereinkommen über Korruption des Europarates enthaltenen Vorschriften.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter von PACHECO MARTINS I ADVOGADOS sich der in diesen Standards enthaltenen Richtlinien bewusst sind, um keinen Akt öffentlicher oder privater Korruption zu begehen.

 

Zielgruppe

 

Die hier dargelegten Regeln richten sich an alle Mitarbeiter, die bei PACHECO MARTINS I ADVOGADOS jede Art von Tätigkeit ausüben, unabhängig davon, ob sie Mitglieder der Mitgliedschaft, Eigenkapitalpartner, Mitarbeiter, Mitarbeiter, Dienstleister, ob regelmäßig oder sporadisch, einschließlich Korrespondenten, sind insbesondere im direkten oder indirekten Umgang mit Amtsträgern sowie Personen, die der Definition dieser Antikorruptionsrichtlinie entsprechen, sowie im Umgang mit Kundenvermögen zu beachten.

 

 

Voreinstellungen

 

  1. Öffentlicher Beauftragter

 

Es ist die Person, die in einer Position, einem Job oder einer öffentlichen Funktion, im In- oder Ausland, auch wenn vorübergehend und ohne Entgelt, tätig ist, sowie die Person, die dies zu tun hat und in dieser Qualität zu den in der " Zielgruppe“ dieser Richtlinie.

 

 

 2. Korruption

 

Der Begriff der Korruption ist für die Zwecke dieser Richtlinie weiter gefasst als der in der Strafgesetzgebung enthaltene und bedeutet: das vorsätzliche Verhalten, einem Amtsträger oder Vermittler einen Vorteil jeglicher Art zu gewähren oder anzubieten, im Austausch für Erleichterungen oder Vorteile von jeglicher Art gegenüber der Kanzlei, den Fachleuten, ihren Kunden oder der Ausübung von Tätigkeiten durch PACHECO MARTINS I ADVOGADOS sowie jene Verhaltensweisen, die den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 12.486/13 entsprechen.

 

 3. Kunde

 

Es ist jede natürliche und juristische Person, für die PACHECO MARTINS I ADVOGADOS Rechtsdienstleistungen erbringt, erbracht hat oder dabei ist, Rechtsdienstleistungen zu erbringen.

Verhaltensregeln

Mitarbeiter müssen die folgenden Antikorruptionsregeln befolgen:

1. keine Korruptionshandlungen im Sinne dieser Richtlinie zu praktizieren;

2. Teilnahme an Ausschreibungen oder Wettbewerben bei Vertragsabschlüssen mit der öffentlichen Verwaltung, außer in Fällen von Verzicht/Undurchsetzbarkeit;

3. Bieten Sie niemals einem Amtsträger oder einem Mittelsmann einen Vorteil an, stimmen Sie nicht einmal einer Bitte zu, um Vorteile jeglicher Art zu erlangen;

4. Leugnen Sie entschieden unzweifelhaftes Verlangen nach Vorteilen gemäß Punkt 3 von Amtsträgern, Vermittlern oder sogar von Einzelpersonen mit dem Ziel, die Vermögensinteressen der Kunden von PACHECO MARTINS I ADVOGADOS zu schädigen;

5. Bieten Sie Staatsbediensteten oder Mitarbeitern von Kunden keine Geschenke an, mit Ausnahme von Geschenken mit geringem oder vernachlässigbarem Marktwert (maximal 15 % des derzeitigen Mindestlohns), die vorzugsweise das PACHECO MARTINS I ADVOGADOS-Logo enthalten;

6. Vorlage und Zusammenarbeit bei internen Audits und Untersuchungen, wann immer dies gewünscht wird;

7. über die geeigneten Kanäle die Korruptionshandlungen mitzuteilen, von denen er bei der beruflichen Tätigkeit Kenntnis erlangt, die bei der Erbringung von Dienstleistungen durch die anderen Mitarbeiter aufgetreten ist;

8. Seien Sie gegenüber dem Kunden jederzeit transparent und vermeiden Sie Interessenkonflikte, indem Sie der Verantwortung des Mitarbeiters nachkommen, die ordnungsgemäße Zuweisung von Ressourcen sicherzustellen, die finanzielle Auswirkungen auf den Kunden haben;

9. Dem Kunden den genauen Betrag der entstandenen Kosten zu Erstattungszwecken melden, um einen unangemessenen Vorteil zu vermeiden;

10. Keine private Korruption zu praktizieren und abzulehnen;

11. Achten Sie jederzeit auf das professionelle Image der Kanzlei und des Kunden.

Interne Untersuchung

 

PACHECO MARTINS I ADVOGADOS wird bei Kenntnis von Hinweisen auf in dieser Richtlinie verbotene Praktiken, mit Ausnahme von rein beruflichen Tätigkeiten und in Übereinstimmung mit dem Gesetz, ein förmliches Verfahren zur Untersuchung der Unregelmäßigkeit einleiten.

Dieses Verfahren wird von einem der geschäftsführenden Gesellschafter von PACHECO MARTINS I ADVOGADOS geleitet und kann auf die Zusammenarbeit von Mitarbeitern oder Personen und Einrichtungen, die auf sensible Forschungsthemen spezialisiert sind, zählen oder nicht.

Die Vertraulichkeit der Untersuchungen wird ebenfalls gewährleistet, um wirksame Ergebnisse zu erzielen.

Wenn der Urheber identifiziert wird, erhält der Verdächtige das Recht, sich zu verteidigen, so dass der Präsident des Verfahrens am Ende entscheiden kann, ob die in dieser Richtlinie enthaltenen Sanktionen verhängt werden oder nicht.

Am Ende des Verfahrens wird ein Tätigkeitsbericht erstellt, der die durchgeführten Untersuchungen, die erzielten Ergebnisse und die endgültige Entscheidung enthält, die schließlich den Behörden übermittelt oder in Gerichtsverfahren verwendet werden können.

 

Whistleblower-Kanal

 

Die Kenntnis von Beweisen für Verstöße gegen die in dieser Richtlinie enthaltenen Regeln kann von dem Mitarbeiter, der davon Kenntnis erlangt, direkt an die Partner der Kanzlei oder über die folgenden Kanäle gemeldet werden:

-E-Mail: etica@pachecomartins.com.br

 

- Eigenes Formular auf der Website www.pachecomartins.com.br/canaldenuncia

 

Dieselben Kanäle müssen kontaktiert werden, wenn seitens des Mitarbeiters Zweifel hinsichtlich des korrekten Verhaltens im konkreten Fall bestehen, wobei die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers gewährleistet ist.

Sanktionen

Der Mitarbeiter, der sich an den in dieser Richtlinie verbotenen Praktiken beteiligt, unterliegt allen Strafen, die von den im Land geltenden Gesetzen vorgesehen sind, sowie internen Sanktionen, wie zum Beispiel:

1. mündliche Verwarnung;

2. Abmahnung;

3. Suspendierung;

4. Vertragsbeendigung;

5. Ausschluss aus der Unternehmensstruktur;

6. Kündigung aus wichtigem Grund; und

7. gut.

 

Rechnungslegungspflichten, Arbeitsbeziehungen und Menschenrechte

 

PACHECO MARTINS ICH ADVOGADOS verpflichtet sich, Buchhaltungsunterlagen für die gesetzlich festgelegte Zeit zu führen, die die von der Firma durchgeführten Finanztransaktionen genau widerspiegeln. Daher ist die Einreise, die versucht, illegale Bewegungen oder Operationen jeglicher Art künstlich zu vertuschen, verboten.

 

Die Kanzlei verpflichtet sich, alle Bescheinigungen über das Fehlen von Steuerschulden auf dem neuesten Stand zu halten und keine das Arbeitsverhältnis gefährdenden oder die Menschenwürde verletzenden Handlungen vorzunehmen.

Der Whistleblower-Kanal kann auch von Mitarbeitern verwendet werden, um Handlungen moralischer, psychologischer oder anderer Art von Belästigung zu melden, bei denen eine mit PACHECO MARTINS I ADVOGADOS verbundene Partei der Urheber oder das Opfer ist.

Richtlinien zur Inklusion und Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung.

PACHECO MARTINS I ADVOGADOS und alle seine Mitarbeiter verpflichten sich, keine Form von Diskriminierung zu praktizieren, sondern insbesondere zu bekämpfen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rasse, Hautfarbe, soziale Klasse, Geschlecht und sexuelle Orientierung.

Das Büro wird so weit wie möglich und schrittweise positive und eingliederungspolitische Maßnahmen und Maßnahmen unterstützen und umsetzen, die darauf abzielen, Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zu verringern .

Die Ausübung einer Belästigung durch einen Mitarbeiter, Mitarbeiter oder Dienstleister wird Gegenstand einer Untersuchung sein, bei der die in diesem Kodex vorgesehenen Sanktionen verhängt werden können.

Endgültige Verfügungen

Die Unterlassung dieser Richtlinie in Bezug auf ein Konzept oder Verhaltensregeln wird rechtzeitig nach Rücksprache mit den geschäftsführenden Gesellschaftern von PACHECO MARTINS I ADVOGADOS per E-Mail oder physisch mitgeteilt und innerhalb von 05 (fünf) werktags.

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